EQS-Adhoc: Regenbogen AG muss eventuell zwei Flurstücke in Prerow räumen

 

 

 

EQS-Ad-hoc: Regenbogen AG / Schlagwort(e): RechtssacheRegenbogen AG muss eventuell zwei Flurstücke in Prerow räumen 14.10.2024 / 13:20 CET/CESTVeröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Schönkirchen, den 14.10.2024 – Im Verfahren vor dem Landgericht Rostock wurde die Regenbogen AG (ISIN DE0008009564) heute verurteilt, die Flurstücke 149/2 und 151 des Regenbogencamps in Prerow, im Wesentlichen sind dies Sand-, Strand- und Dünenflächen, zu räumen. Damit wäre ein Großteil der Campingstellplätze betroffen. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jedoch nur, wenn die Stiftung für Umwelt und Naturschutz MV eine Sicherheitsleistung über € 2,0 Mio. erbringt. Die kurzfristige Vorgehensweise ist davon abhängig, ob die Sicherheitsleistung erbracht wird. Ob, wann und in welchem Umfang dieses Urteil wirtschaftliche Auswirkungen haben könnte, ist derzeit nicht abzuschätzen. Gleichzeitig werden weitere Rechtsmittel geprüft, um in der nächsten Instanz zu einem anderen Urteil zu kommen. Kontakt:Patrick VoßhallVorstandPahlblöken 324232 SchönkirchenTel.: 0431/237230E-Mail: investorrelations@regenbogen.agWeb: www.regenbogen.agEnde der Ad-hoc-Mitteilung 
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