EQS-Adhoc: Alexanderwerk AG: Bilanzierungsfehler in Jahres- und Konzernabschlüssen / Umsatz- und Ergebnisprognose im Konzern mit Gewinnwarnung / Verschiebung der Veröffentlichung der Abschlüsse für das Geschäfts
EQS-Ad-hoc: Alexanderwerk AG / Schlagwort(e): Jahresabschluss / Verschiebung der Veröffentlichung/Prognose / GesamtjahrAlexanderwerk AG: Bilanzierungsfehler in Jahres- und Konzernabschlüssen / Umsatz- und Ergebnisprognose im Konzern mit Gewinnwarnung / Verschiebung der Veröffentlichung der Abschlüsse für das Geschäfts 28.04.2026 / 22:34 CET/CESTVeröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Insiderinformationen nach Art. 17 MAR
Alexanderwerk AG, Remscheid ISIN DE000A37FTW0
Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) Bilanzierungsfehler in Jahres- und Konzernabschlüssen / Umsatz- und Ergebnisprognose im Konzern mit Gewinnwarnung / Verschiebung der Veröffentlichung der Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2025 Der Vorstand der Alexanderwerk AG hat soeben festgestellt, dass bezogen auf ihre 100%ige Tochtergesellschaft Alexanderwerk GmbH, Remscheid, deren Jahresabschlüsse (HGB-Einzelabschlüsse) der letzten 10 Geschäftsjahre und insbesondere der Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 Bilanzierungsfehler (aufgrund fehlerhafter Bewertungsmethoden zu Positionen des Vorratsvermögens) enthalten. Diese Bilanzierungsfehler setzen sich auch in den Jahresabschlüssen, insbesondere der Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 der Alexanderwerk AG sowie in dem Konzernabschluss der Alexanderwerk AG für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024, der nach den Maßstäben des IFRS aufgestellt wird, fort – so dass auch dort Bilanzierungsfehler enthalten sind. Konkret wurden in den HGB-Einzelabschlüssen der Alexanderwerk GmbH Materialgemeinkosten in unzulässiger Höhe im Umlaufvermögen aktiviert. Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags zwischen der Alexanderwerk GmbH und der Alexanderwerk AG wirken sich diese Fehler unmittelbar auf die Jahresabschlüsse der Alexanderwerk AG aus. Die Jahresabschlüsse der Alexanderwerk GmbH bzw. der Alexanderwerk AG sind aber – mangels Erreichens der Wesentlichkeitsschwelle – nicht nichtig i. S. d. § 256 AktG. Eine Korrektur kann dementsprechend in laufender Rechnung, d.h. im Zuge der Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses der Alexanderwerk GmbH und der Alexanderwerk AG für das Geschäftsjahr 2025 erfolgen und wird aktuell durchgeführt. Dies hat zur Folge, dass eine negative Ergebniswirkung in der Spannweite TEUR 450 bis TEUR 500 vor Steuern als grundsätzlich einmaliger Korrektureffekt vorliegt und damit auch den Jahresüberschuss der Alexanderwerk AG für das Geschäftsjahr 2025 beeinflussen wird. In zurückliegenden Konzernabschlüssen der Alexanderwerk AG (nach IFRS) wurden darüber hinaus unzulässigerweise zu den vorgenannten überhöhten Materialgemeinkosten zusätzlich auch überhöhte Verwaltungsgemeinkosten aktiviert. Aufgrund der nun vorliegenden Erkenntnisse ist eine – retrospektive – Korrektur des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 nach IAS 8 erforderlich. Die Korrektur nach IAS 8 hat folgende wesentliche Auswirkungen auf den zurückliegenden Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024:
Erst nach Abschluss dieser Korrektur kann der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025 finalisiert werden. Unter Einbeziehung vorgenannter Fehlerkorrekturen aus Vorjahren hat der Vorstand im Rahmen der laufenden Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2025 den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Alexanderwerk AG verprobt. Danach erwartet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2025, vorbehaltlich abschließender Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfung durch den bestellten Abschlussprüfer, folgende Konzernfinanzkennzahlen nach IFRS: Der Konzernumsatz beträgt voraussichtlich TEUR 39.000 bis TEUR 39.500 (2024: TEUR 35.660). Die Gesamtleistung im Konzern beträgt – aufgrund einer zur Umsatzerlösentwicklung gegenläufigen überplanmäßigen Bestandsreduzierung des Vorratsvermögens von voraussichtlich TEUR 2.750 bis TEUR 3.000 (2024 nach IAS 8 Korrektur: Bestandsminderung TEUR 440) – dann voraussichtlich TEUR 36.250 bis TEUR 36.500 (2024 nach IAS 8 Korrektur: TEUR 35.740). Trotz deutlichem Umsatzwachstum im Konzern entwickelt sich die Gesamtleistung aus diesem Grund annähernd gleichbleibend zum Vorjahr und bleibt damit deutlich unter unserer Prognoseerwartung (rd. TEUR 38.000) zurück. Das Betriebsergebnis (EBIT) 2025 im Konzern wird dann – beeinflusst durch die vorgenannten Effekte sowie zusätzliche zumeist plangemäße Anstiege bei den Fixkosten (Personalkosten, sonstige betriebliche Aufwendungen) – voraussichtlich in einer Größenordnung von TEUR 4.000 bis TEUR 4.200 anzusiedeln sein (2024 nach IAS 8 Korrektur: TEUR 6.741). Ausgelöst durch die Effekte in der Gesamtleistung setzt sich die signifikante Abweichung zur ursprünglichen Prognose für das Geschäftsjahr 2025 (rd. TEUR 7.500) zwangsläufig auch im Betriebsergebnis (EBIT) des Konzerns fort. Der Konzernjahresüberschuss nach Steuern beträgt voraussichtlich TEUR 2.500 bis TEUR 3.000 (2024 nach IAS 8 Korrektur: TEUR 4.362). Der Einzelabschluss der Alexanderwerk AG (nach HGB) weist voraussichtlich einen Jahresüberschuss nach Steuern in Höhe von TEUR 2.200 bis TEUR 2.400 (2024: TEUR 4.162) aus und bleibt deutlich hinter dem Vorjahresergebnis zurück. Das Betriebsergebnis der Alexanderwerk AG (nach HGB) bestimmt sich zu großen Teilen aus dem Ergebnisabführungsvertrag der Alexanderwerk GmbH (nach HGB). Nach Berücksichtigung der vorgenannten einmaligen Fehlerkorrektur aus Vorjahren in der Spannweite von TEUR 450 bis TEUR 500 ergibt sich in der Alexanderwerk GmbH zusätzlich ein signifikanter ergebniswirksamer Sondereffekt aus der Bestandsminderung des Vorratsvermögens in Höhe von voraussichtlich TEUR 2.750 bis TEUR 3.000. Der deutliche Anstieg der Umsatzerlöse im Jahr 2025 gegenüber den Vorjahren wird im Ergebnis kompensiert durch die mit der Umsatzrealisierung erforderliche Reduzierung aktivierter Vermögenspositionen der Halbfertigteile, Fertigteile, Konstruktionsstunden und Materialgemeinkosten. In Summe beider Effekte ergibt sich eine ergebniswirksame Bestandsreduzierung in einer Größenordnung von voraussichtlich TEUR 3.200 bis TEUR 3.500, die sich maßgeblich auf die zurückbleibende Gesamtleistung und das Betriebsergebnis (EBIT) in der Alexanderwerk GmbH auswirkt. Beide genannten Effekte setzen sich dann, wie bereits dargelegt, im Konzernergebnis nach IFRS fort. Vorstand und Aufsichtsrat geben bekannt, dass die fristgerechte Veröffentlichung von Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025 im April 2026 nicht eingehalten werden kann. Aufgrund diverser dargelegter Sondereffekte bei der Aufstellung und Prüfung ergibt sich eine Verzögerung der Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2025. Remscheid, 28. April 2026 Alexanderwerk AGDer Vorstand
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